Mitglied werden können:
- Juristische Personen, die institutionell in Immobilien veranlagen
- Immobilienverwaltungsgesellschaften, die sich direkt oder indirekt im Besitz der oben angeführten Mitglieder befinden
- Physische Personen, die auf dem Gebiet der institutionellen Veranlagung in Immobilien beratend oder publizierend tätig sind
Über eine Aufnahme entscheidet das Präsidium.